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Droht Unter- oder Überversicherung?

14.03.2024 Philipp Heer, Senior Product Manager Haushalt- & Assistance-Versicherungen, Zurich Schweiz

Für eine optimale Absicherung der Immobilie und des Hausrats ist es sehr wichtig, dass die Versicherungssumme korrekt bestimmt wurde. Worauf ist zu achten, und wann besteht Anpassungsbedarf?

Ist mein Gebäude ausreichend versichert, damit wir es etwa nach einem Brand oder einer Überschwemmung wieder gleichwertig aufbauen könnten? Um diese Frage brauchen sich die Menschen in der Schweiz normalerweise keine Sorgen zu machen. Denn die Gebäudeversicherung sieht in der Regel eine jährliche automatische Anpassung an den kantonalen Baukostenindex vor – so wird sichergestellt, dass die Versicherungssumme den aktuellen Baukosten im Kanton entspricht. Diese Regelung gilt sowohl bei privaten als auch bei kantonalen Gebäudeversicherungen, wenn eine solche Anstalt im Standortkanton besteht.

Baukostenindex deutlich gestiegen

Im vergangenen Jahr sind die Baukostenindizes deutlich gestiegen, u. a. aufgrund von Lieferengpässen bei Baumaterialien, höheren Energiepreisen und allgemein höheren Baukosten. Die Anpassung wird jeweils zur nächsten Fälligkeit der Gebäudeversicherungsprämie vorgenommen und stellt sicher, dass die Versicherungssumme den Gebäudewert wieder korrekt abbildet. Wohneigentümer haben in der Regel nur dann Handlungsbedarf, wenn sie Aus- oder Umbauten vornehmen, die den Wert des Wohneigentums erheblich steigern, zum Beispiel wenn sie eine luxuriösere und entsprechend teurere Küche einbauen lassen. Umgekehrt kann eine Überversicherung entstehen – etwa bei einem Rückbau –, was aber in der aktuellen Immobiliensituation selten vorkommt.

Korrekte Versicherungssumme bei Hausratversicherung

In der Hausratversicherung gibt es ebenfalls eine Indexierung, die – etwa inflationsbedingte – höhere Wiederbeschaffungskosten im Schadenfall abdeckt. Naturgemäss ist der Wert des Hausratinventars jedoch volatiler als derjenige des Gebäudes. Deshalb empfiehlt es sich, regelmässig den Wert des Inventars zu überprüfen, um sowohl eine Über- als auch eine Unterversicherung zu verhindern. Dies gilt vor allem, wenn:

  • grössere Anschaffungen gemacht werden, z. B. eine Sitzgarnitur, eine wertvolle Musikanlage, neue Musikinstrumente oder Sportgeräte, 
  • es private Veränderungen gibt, z. B. Hochzeit, Scheidung, Geburt oder Auszug eines Kindes, 
  • sich die berufliche Situation ändert, etwa wenn umfangreiche Business-Kleidung angeschafft wurde.

Wenn der tatsächliche Wert des Inventars höher ist als die versicherte Summe in der Hausratversicherung, entsteht eine Unterversicherung: Die Versicherungen sind in diesem Fall von Gesetzes wegen berechtigt, ihre Leistungen anteilig zu kürzen.

Überversicherung: selten, aber nicht unmöglich

Die Situation einer Überversicherung kommt in der Hausratversicherung selten vor. Sie ist denkbar, wenn jemand umfangreich «entrümpelt» oder den Haushalt verkleinert, weil er zum Beispiel ins Seniorenheim zieht oder die Kinder einen eigenen Haushalt gründen. Auch hier gilt: Eine regelmässige Überprüfung des Inventarwerts ist sinnvoll, um auch nach veränderten Lebenssituationen mit einer realistischen Summe angemessen abgesichert zu sein.

Zurich verzichtet unter bestimmten Bedingungen auf Leistungskürzungen

Zurich verhält sich in vielen Fällen grosszügiger, als sie es von Gesetzes wegen müsste, und verzichtet auf Leistungskürzungen: Wenn die Kundin oder der Kunde die Versicherungssumme wählt, die vom Berater auf Basis der Angaben vorgeschlagen wird, akzeptiert Zurich diese Summe und hält im Vertrag fest, dass im Schadenfall keine Kürzung wegen Unterversicherung erfolgt.

Es gibt lediglich zwei Ausnahmen: Falls der Schaden durch eine Elementargefahr wie z. B. Sturm oder Hochwasser verursacht wird, ist die Unterversicherung von Gesetzes wegen anzurechnen. Auch im Totalschadenfall wäre der Kunde im Nachteil, weil die auszuzahlende Summe ja zu niedrig wäre.